Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen im Bereich der Grün- und Gartenpflege, des Winterdienstes sowie damit zusammenhängender Tätigkeiten zwischen
Sebastian Henke – Ihre grüne Visitenkarte!
Handwerksweg 4a,
44805 Bochum (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine ausdrückliche Unterscheidung vorgenommen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Die Bestellung oder Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
§ 3 Leistungsumfang und Wettervorbehalt
(1) Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung im Vertrag.
(2) Wettervorbehalt: Da die Arbeiten im Außenbereich stattfinden, ist der Auftragnehmer berechtigt, vereinbarte Termine bei ungeeigneter Witterung (z. B. Starkregen, Sturm, Frost, anhaltende Nässe), welche die Qualität der Arbeit gefährdet oder ein Sicherheitsrisiko darstellt, angemessen zu verschieben. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen solcher witterungsbedingten Verschiebungen sind ausgeschlossen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Termin frei zugänglich und befahrbar sind (z. B. aufgeschlossene Tore, Zugänge).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Flächen vor Beginn der Arbeiten von Fremdkörpern (z. B. Kinderspielzeug, dicke Steine, Unrat, Hundekot) zu befreien.
(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn auf im Boden verlegte Leitungen (Strom, Wasser, Bewässerungsanlagen) oder sonstige nicht sichtbare Hindernisse im Arbeitsbereich ausdrücklich hinzuweisen.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögern sich dadurch die Arbeiten, wird der dadurch entstehende Warte- oder Zusatzaufwand nach den aktuellen Stundensätzen des Auftragnehmers in Rechnung gestellt.
§ 5 Grünschnitt und Entsorgung
Sofern nicht im Angebot ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben anfallender Grünschnitt, Laub und gehäckseltes Material im Eigentum des Auftraggebers. Wird der Abtransport und die Entsorgung vereinbart, erfolgt dies gegen die im Angebot genannten Pauschalen oder nach tatsächlichem Aufwand.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Alle Preise des Auftragnehmers verstehen sich in Euro. In Angeboten und Rechnungen werden die Beträge grundsätzlich transparent als Nettopreise (exklusive Umsatzsteuer) ausgewiesen, sowie der Gesamtpreis als Bruttopreis (inklusive der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer).
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde.
(3) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(4) Befindet sich der Auftraggeber im Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Gebühren für den Mahnaufwand zu erheben:
- Gegenüber Verbrauchern (B2C): Ab der ersten Mahnung wird eine Pauschale für Porto- und Materialkosten in Höhe von 2,50 € pro Mahnung erhoben. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis nachgelassen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Gegenüber Unternehmern (B2B): Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € geltend zu machen.
§ 7 Gewährleistung und Abnahme
(1) Bei Werkleistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald der Auftragnehmer die Fertigstellung anzeigt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung erhebliche Mängel schriftlich rügt.
(2) Liegt ein Mangel vor, hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
(3) Für Schäden an Pflanzen, die auf extreme Witterungseinflüsse (Dürre, Frost) oder unsachgemäße Pflege durch den Auftraggeber nach der Leistungserbringung zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Schäden an Gegenständen oder Pflanzen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber unsichtbare Hindernisse oder Leitungen (gemäß § 4 Abs. 3) nicht rechtzeitig gemeldet hat, ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Handelt der Auftraggeber als Verbraucher und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (per Mail/Telefon) geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Details hierzu sind in der separaten Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers geregelt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bochum.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
